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   VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21.NW   

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VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21.NW (https://dejure.org/2021,5394)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03.03.2021 - 5 L 156/21.NW (https://dejure.org/2021,5394)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03. März 2021 - 5 L 156/21.NW (https://dejure.org/2021,5394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 24 Nr 15 CoronaVV RP 16, § 5 Abs 2 S 1 CoronaVV RP 16, § 28a Abs 1 Nr 14 IfSG, § 73 Abs 1a Nr 24 IfSG, § 2 IfSGDV RP 2010
    Eilrechtsschutz bei einer sogenannten "self-executing-Norm"; richtiger Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, GewArch 2003, 243 und Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, NVwZ 2020, 622; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 147).

    Zwar ist es der Antragstellerin angesichts der in § 24 Satz 1 Nr. 16 der CoBeLVO geregelten Bußgeldbewehrung im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht zuzumuten, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung die von ihr in Kaiserslautern betriebene Einzelhandelsfiliale uneingeschränkt zu öffnen und sich damit dem Risiko einer ordnungsrechtlichen Maßnahme auszusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, NVwZ 2020, 622).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Da ein streitiges Rechtsverhältnis nicht voraussetzt, dass zwischen Normadressat und normanwendender Behörde etwa schriftlich ausgetauschte Divergenzen offenkundig geworden sein müssen, genügte es hier, dass die Antragsgegnerin Kenntnis von der abweichenden Rechtsauffassung der Antragstellerin über die Gültigkeit des Öffnungsverbots hatte und es ablehnte, über das Begehren der Antragstellerin zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2/07 -, NVwZ 2007, 1428 und juris Rn. 28).

    Da es vorliegend aber letztlich allein um die Frage geht, ob die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 der 16. CoBeLVO unwirksam ist und es sich bei dieser Bestimmung um eine sog. "self-executing" Norm handelt, die keiner Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug bedarf, ist der Eilantrag grundsätzlich gegen den jeweiligen Normgeber bzw. dessen Rechtsträger - hier das Land Rheinland-Pfalz - zu richten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, NVwZ 2010, 1300; BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2/07 -, NVwZ 2007, 1428; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2018 - 13 A 1328/15 -, juris).

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, GewArch 2003, 243 und Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, NVwZ 2020, 622; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2018 - 6 B 10774/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 103; VG Mainz, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 L 273/20.MZ -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 147).

    Nur dann, wenn die Ahndung im Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen abhängt, kann es dem Betroffenen nicht zuzumuten sein, diese Klärung "auf der Anklagebank" erleben zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 -, juris).

  • VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Zwar ergibt sich das feststellungsfähige Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten nach Auffassung der Kammer noch nicht daraus, dass die Antragstellerin beabsichtigt, ihre Filiale in Kaiserslautern wieder zu öffnen und die Antragsgegnerin nach § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes - IfSGDV - im Falle eines Verstoßes der Antragstellerin gegen das Öffnungsverbot für ein Einschreiten örtlich und sachlich zuständig wäre (anders VG Braunschweig, Beschluss vom 03. September 2020 - 4 B 294/20 - VG Bremen, Beschluss vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 -, juris Rn. 32 f.).

    Dem Rechtsschutzsuchenden steht es prinzipiell nicht frei, selbst zu entscheiden, wem gegenüber er das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt wissen möchte (so aber VG Bremen, Beschluss vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 -, juris und Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2022 - 3 L 168/21

    Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG-LSA

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Selbst im Falle einer Schließungsanordnung ist auch nichts dafür ersichtlich, dass es der Antragstellerin unzumutbar wäre, einen solchen Verwaltungsakt abzuwarten und etwaigen Maßnahmen im Wege des vorläufigen, repressiven Rechtsschutzes, der innerhalb kurzer Zeit erreichbar ist, zu begegnen (s. auch VG Koblenz, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 L 168/21.KO -).

    Das für die Erlangung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt gegeben, dass die Antragstellerin den Erlass eines im Falle der Öffnung drohenden Bußgeldbescheids nach § 24 Satz 1 Nr. 16 der CoBeLVO zu verhindern beabsichtigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09. Februar 2021 - 6 B 10106/21.OVG - VG Koblenz, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 L 168/21.KO - und Beschluss vom 04. Januar 2021 - 3 L 1199/20.KO -).

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Zwischen den Beteiligten muss ein Meinungsstreit bestehen, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite abverlangen zu können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30. November 2011 - 6 C 20/10 -, NVwZ 2012, 162).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Da es vorliegend aber letztlich allein um die Frage geht, ob die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 der 16. CoBeLVO unwirksam ist und es sich bei dieser Bestimmung um eine sog. "self-executing" Norm handelt, die keiner Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug bedarf, ist der Eilantrag grundsätzlich gegen den jeweiligen Normgeber bzw. dessen Rechtsträger - hier das Land Rheinland-Pfalz - zu richten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, NVwZ 2010, 1300; BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2/07 -, NVwZ 2007, 1428; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2018 - 13 A 1328/15 -, juris).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Rechtliche Beziehungen eines Beteiligten zu einem anderen haben sich zudem erst dann zu einem bestimmten konkretisierten und daher feststellungsfähigen Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bestimmten, bereits jetzt überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, NVwZ 1993, 64).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Ein solches ist dann anzunehmen, wenn mit dem Abwarten der befürchteten Maßnahme für den Antragsteller Nachteile verbunden wären, die ihm auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 bzw. § 123 VwGO nicht zumutbar sind, insbesondere, wenn Rechtsnachteile drohen, die mit einer späteren Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage usw. nicht mehr ausräumbar sind oder wenn ein sonst nicht wieder gutzumachender Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, GewArch 1988, 14; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 43 Rn. 24; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 43 VwGO Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21
    Wird wegen eines verbotswidrigen Verhaltens der Erlass eines Bußgeldbescheides befürchtet, so ist vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten mit dem Ziel, das Ergehen eines Bußgeldbescheides zu verhindern, regelmäßig nicht zu erlangen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09. Februar 2021 - 6 B 10106/21.OVG - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15

    Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

  • VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20

    Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18

    Feststellungsanordnung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren; Selbständig

  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz -

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 22 CE 18.2092

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

  • VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20

    Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios - Corona;

  • VG Braunschweig, 03.09.2020 - 4 B 294/20

    Jobmesse Braunschweig 2020 ist unter Corona Auflagen zulässig - Corona-Virus

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer in den die Corona-Bekämpfungsverordnungen betreffenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren erscheint die Ansicht vorzugswürdig, dass die Feststellungsklage sich bei - wie hier - sog. Self-Executing-Normen direkt gegen den Normgeber richten kann, ohne dass dies weiterer Voraussetzungen bedürfte (vgl. etwa im Ergebnis: VG Mainz, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 1 L 420/20.MZ -, S. 7 BA; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 3. März 2021 - 5 L 156/21.NW -, juris Rn. 29 ; ähnlich Möstl, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 53. Edition, Stand: 1. Oktober 2021, § 43 Rn. 30; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 43 VwGO Rn. 18; einschränkend: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, juris, Rn. 28 ff.).
  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer in den die Corona-Bekämpfungsverordnungen betreffenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren erscheint die Ansicht vorzugswürdig, dass die Feststellungsklage sich bei - wie hier - sog. Self-Executing-Normen direkt gegen den Normgeber richten kann, ohne dass dies weiterer Voraussetzungen bedürfte (vgl. etwa im Ergebnis: VG Mainz, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 1 L 420/20.MZ -, S. 7 BA; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 3. März 2021 - 5 L 156/21.NW -, juris Rn. 29 ; ähnlich Möstl, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 53. Edition, Stand: 1. Oktober 2021, § 43 Rn. 30; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 43 VwGO Rn. 18; einschränkend: BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, juris, Rn. 28 ff.).
  • VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22

    Vorbeugender Rechtsschutz wegen Verkürzung des Genesenenstatus - Corona-Virus

    In dieser Situation besteht auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht die Notwendigkeit für die Inanspruchnahme vorbeugenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28; im Ergebnis ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 L 156/21 -, juris Rn. 27 ff. sowie, allerdings ohne Begründung: VG Koblenz, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 3 L150/22.KO -, S. 5 BA).
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